Nach heftiger Diskussion wurde am 24.01.2019 das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) nach 2. Lesung im Landtag verabschiedet. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. April 2019 in Kraft treten und damit das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) ersetzen. Das VGSH ist (mit Ausnahme der Mindestlöhne) auf den Unterschwellenbereich beschränkt und gilt für das Land, die Kreise, die Gemeinden, die Gemeindeverbände und die übrigen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB. Der vergaberechtliche Mindestlohn (9,99 €) sowie die repräsentativen Tariflöhne im ÖPNV werden beibehalten. Mit dem neuen Gesetz liegt ein schlankes, anwenderfreundliches Gesetz vor, das auf deklaratorische Bestimmungen sowie die zwingende Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien verzichtet und die Einhaltung ökologisch nachhaltiger und sozialer Faktoren auf den Einzelfall verlagert. Die Vorgabe, dass bei Ausschreibungen im ersten Schritt grundsätzlich nur Eigenerklärungen bezüglich der Eignung gefordert werden dürfen, entlastet Unternehmen und Auftraggeber in gleicher Weise. Mit dem Beschluss ist der Weg zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung in Schleswig-Holstein frei.
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An den folgenden Tagen haben wir noch Plätze frei:
19.02.2019; IHK zu Lübeck
05.03.2019; HWK Flensburg
18.06.2019; HWK Flensburg