Vergaberechtliche Grundlagen
Die ABST SH informiert Unternehmen und Vergabestellen über die derzeit geltenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse zum Vergaberecht.
EU-Vergaberecht - Richtlinien und Verordnungen der EU-Kommission
Im Jahr 2014 hat die EU-Kommission Richtlinien zur Modernisierung des Vergaberechts sowie eine Konzessionsrichtlinie erlassen. Diese wurden fristgemäß in Deutsches Recht umgesetzt. Am 18. April 2016 sind die neuen Regelungen im Oberschwellenbereich in Kraft getreten.
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Nationales Recht auf Bundesebene
Im nationalen Recht auf Bundesebene finden sich die wesentlichen Vorschriften zum Vergaberecht im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), in der Sektorenverordnung (SektVO), der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie in den jeweiligen Vergabeordnungen UVgO und VOB/A.
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Vergaberecht in Schleswig-Holstein
Auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums SH zum Vergaberecht finden Sie die für Vergabeverfahren nach Schleswig-Holsteinischen Landesrecht zu beachtenden Regelungen.
Auf folgende Regelungen möchten wir Sie besonders hinweisen:
Nachprüfverfahren
Die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit öffentlicher Aufträge obliegt in erster Instanz den Vergabekammern. Ein Verfahren vor der Vergabekammer kann zulässigerweise nur beantragt werden, wenn das Auftragsvolumen den so genannten EU-Schwellenwert überschreitet. Für die Vergaben öffentlicher Auftraggeber in Schleswig-Holstein ist die Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zuständig. Gegen Beschlüsse der Vergabekammer Schleswig-Holstein ist das Rechtsmittel der Sofortigen Beschwerde beim Vergabesenat des Oberlandesgerichts in Schleswig gegeben.