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Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Mit der Eintragung belegen die eingetragenen Unternehmen ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 43 bis 46 sowie § 48 VgV und §§ 32 bis 33 sowie § 35 UVgO). AVPQ ist eine bundesweite einheitliche, allgemein zugängliche Datenbank von Unternehmen deren Eignungsnachweise vorgelagert und auftragsunabhängig geprüft worden ist. Unternehmen, die Liefer- und Dienstleistungen erbringen sowie freiberuflich Tätige können ihre Eignung für Aufträge der öffentlichen Hand durch Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) nachweisen

Die Industrie- und Handelskammern sind gemäß § 48 Abs. 8 VgV mit der Führung eines amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe betraut worden. Den Unternehmen garantiert die Eintragung im amtlichen Verzeichnis die rechtssichere Position der "Eignungsvermutung".

Unternehmen sparen durch die Präqualifizierung erheblich Zeit und Kosten. Öffentliche Auftraggeber können sicher sein, dass die Überprüfung seriös erfolgte und dass gute Angebote nicht wegen fehlerhafter Eignungsnachweise ausgeschlossen werden müssen.

Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist ein zweistufiges Verfahren. Auf der ersten Stufe legen die Unternehmer definierte Nachweise, Dokumente und Eigenerklärungen einmal jährlich zur Eignungsprüfung bzw. Präqualifizierung in einer unabhängigen Präqualifizierungsstelle vor. Die Präqualifizierung ist Voraussetzung für die zweite Stufe "Eintragung in das amtliche Verzeichnis", die nach einer abschließenden Prüfung von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorgenommen wird.

Die Unternehmen aus Schleswig-Holstein werden von der ABST SH vorlaufend präqualifiziert; das "Amtliche Verzeichnis" für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck.

Die Recherche in der Datenbank AVPQ ist z. B. zur Markterkundung jederzeit kostenlos möglich. Die Kontaktdaten aller eingetragenen Unternehmen sind frei zugänglich. Die hinterlegten Eignungsnachweise werden allerdings erst nach Eingabe der unternehmensspezifischen Zertifikats-Nr. angezeigt.

 

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.